Mutter-Kind-Pass Untersuchung

Die Untersuchungen von Schwangeren ist laut Mutter-Kind-Pass wie folgt durchzuführen:

Bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
In der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche
In der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche
In der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche

Sie besteht aus einer klinischen Untersuchung, die im Mutter-Kind-Pass bestätigt wird. Die erforderlichen Untersuchungen von Säuglingen und Kleinkindern werden nicht durchgeführt.

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